ACHTEN SIE BITTE STETS AUF DIE AKTUALITÄT!
Die PV-Fachprüfung der WKO-Wien/Meisterprüfungsstelle ist zwingend nur dann erforderlich, wenn Sie eine Tätigkeit als selbständige/r Personalverrechner/in, also als Unternehmer/in, mit behördlicher öffentlicher Bestellung anstreben.
Für eine berufliche Tätigkeit als Personalverrechner/in in einer Firma (als
Angestellte/r) bzw. in einer WT/StB-Kanzlei (als Angestellte/r) ist eine WKO-Fachprüfung/Befähigungsprüfung (siehe unten) NICHT erforderlich!