Die Prozessbeobachtung am Arbeits- und Sozialgericht Wien

 

 

Öffentliche Prozesse dürfen alle interessierten Menschen besuchen!

 

Ein grundlegendes Menschenrecht, welches in Österreich durch Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verfassungsrang steht!

 

Grundsätzliches für den Besuch als ProzessbeobachterIn beim ASG-Wien:

  • Bitte unbedingt Personalausweis oder Führerschein zur Personenidentifizierung mitführen.
  • Zutritt nur durch die Eingangskontrolle.
  • Keine Gegenstände mitführen, die als Waffe betrachtet werden können. Auch keine grossen Taschen, diese können aber in Spinden oder bei der Eingangkontrolle zwischengelagert werden.
  • Bei Verhandlungen bitte rechtzeitig ca. 20 Minuten vor Beginn erscheinen, denn der/die GerichtspräsidentIn kann besonders strenge Kontrollen, Ausweiskopien inklusive, anordnen.
  • Prozessbeobachter sagen nichts, ausser maximal ihren Namen, wenn sie danach gefragt werden.
  • Prozessbeobachter verhalten sich während der Verhandlung ruhig, weil der/die Richter entweder Ordnungsstrafen aussprechen kann und im schlimmsten Fall sogar den Verhandlungssaal räumen lassen kann.
  • Fotografieren sowie Video-/Tonaufzeichnungen während der Gerichtsverhandlung sind unter Strafandrohung verboten!

Ihre Aufgabe als ProzessbeobachterIn:

  • Richtige Prozessbeobachter führen Mitschriften.
  • Wenn mehrere KollegInnen zusammen kommen, teilt man sich auch gerne in der Mitschrift. Eine/r nimmt sich die Klägerseite vor, eine/r die Beklagtenseite, eine/r den/die Richter/in, eine/r das gesamte Setting.
  • Beobachtet wird alles! Selbst wie die Stühle stehen, ob jemand gähnt oder gelangweilt ist, usw.
  • Die Mitschriften sollen im Anschluss zu einem Gedächtnisprotokoll zusammengefasst werden.
  • Ihr Engagement fließt in die Gesamtbewertung (Mitarbeit/Note) ein!