S C H U L U N G E N  &  F A C H T R A I N I N G

Schulungen & ISO-Fachtraining - Unternehmensberatung - Schreibbüro Arbeitsrecht

-  F ü r   P r i v a t p e r s o n e n  -

Die Firma "Schulung Zehetgruber Werner e.U." ist ruhend.

Schulungen finden im Rahmen von unterrichtenden ISO-Fachtraining u./od. mittels Fachvortrag statt.

Zu Ihrer Orientierung, welche Themen im Schulungsteil "Arbeitsrecht" angesprochen sind, dient Ihnen die "Agenda Arbeitsrecht".

Zum Vergrößern bitte anklicken!
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Die "A-Z" Themen der PV-AGENDA/1 entsprechen § 21 Abs. 2 Z 1 u. § 22 Z 2 BiBuG iVm § 11 Abs. 1 Z 1 u. § 14 Abs. 1 Z 2 der  Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung der WKO sowie iVm der Themenkonkretisierung zur Fachprüfung Personalverrechnung ("Befähigungsprüfung") der WKO-Wien. Allgemeine Informationen der PV-Fachprüfung der WKO-Wien/Meisterprüfungsstelle. Die PV-Fachprüfung der WKO-Wien ist nur erforderlich, wenn Sie eine eine Tätigkeit als selbständige/r Personalverrechner/in (Unternehmer/in) anstreben. Für eine berufliche Tätigkeit als Personalverrechner/in in einer Firma (als Angestellte/r) ist diese WKO-Fachprüfung nicht erforderlich!   Anklicken im Text führt Sie zu den Details. Für den Berufseinstieg sind die Kenntnisse aus der Lernstufe L3 und L2 ausreichend, siehe unten.


Die Lernstufe L3 eignet sich für Beginner (Neu-/ Quereinsteiger). Der Lehrstoff beiinhaltet das Basiswissen und wird von Grund auf erarbeitet. Zum Berufseinstieg empfohlen iVm der optionalen Möglichkeit ein anerkanntes Zertifikat extern zu erwerben.

 

Verminderter Schwierigkeitsgrad

Einführung/Grundlagen

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Die Lernstufe L2 eignet sich für Personen mit Basiswissen, Fortgeschrittene. Die Grundkenntnisse aus der Lernstufe L3 werden vertieft. Zum erweiterten Berufseinstieg empfohlen iVm der optionalen Möglichkeit ein anerkanntes Zertifikat extern zu erwerben.

 

Gehobener Schwierigkeitsgrad

Grundlagenvertiefung

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Die dritte Lernstufe L1 vermittelt Kenntnisse auf dem Fachprüfungsniveau nach dem BiBuG 2014, welche für eine beabsichtigte öffentliche Bestellung als selbständige/r Personalverrechner/in notwendig sind, siehe dazu oben. Für den ersten Berufseinstieg ist L1 nicht notwendig, siehe L3/L2.


Sämtliche Textpassagen in dieser Homepage auf allen Seiten gelten gleichermaßen für Damen und Herren.

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