H U M O R I S T I S C H E S

Schulungen & ISO-Fachtraining - Unternehmensberatung - Schreibbüro Arbeitsrecht

 

 

Aus meinen Recherchen, Auszüge witziger Textzitate ...

"... Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Dienststelle unverzüglich zu benachrichtigen ..."

 

[Quelle: Wolf Wondratschek,

"Früher begann der Tag mit einer Schußwunde", 1969]

Aus div. Schreiben an die Krankenversicherung:

  • "Meine Frau wurde mit Geldsucht ins Krankenhaus eingeliefert."
  • "Ihr Computer hat mir ein Kind zugelegt. Ich habe aber kein Kind, schon gar nicht von Ihrem Computer."
  • "Heute schreibe ich zum ersten und letzten Mal! Wenn Sie dann nicht antworten, schreibe ich gleich wieder."
  • "Hiermit übersende ich Ihnen zwei Rechnungen von meiner Frau und den zwei Kindern, die gestern eingegangen sind."
  • "Da mein Mann gestern verstorben ist, schicken Sie mir bitte Ihren Vertreter vorbei."
  • "Dr. K. hat mir neue Zähne eingesetzt, die zu meiner Zufriedenheit ausgefallen sind."

Aus div. Schreiben in Bezug auf eine Vaterschaft:

  • "Was die Vaterschaft meiner Zwillinge angeht, steht fest, das <Name> der Vater des ersten Kindes ist. Beim zweiten Kind bin ich mir nicht so sicher, aber ich glaube, das war in der selben Nacht."
  • "<Name> ist der Vater des Kindes. Wenn Sie in haben, könnten Sie ihn dann bitte nach meinen CD´s fragen?"
  • "Ich kenne den Vater meiner Tochter nicht. Er fährt einen BMW ..."

Aus div. Gerichtsprotokollen, Dialoge:

  • "Anwalt: Wann ist ihr Geburtstag? Zeuge: 15. Juli. Anwalt: Welches Jahr? Zeuge: Jedes Jahr."
  • "Anwalt: Ihr jüngster Sohn, der 25jährige, wie alt ist der?"
  • "Anwalt: Können sie die Person beschreiben? Zeuge: Er war etwa mittelgroß und hatte einen Bart. Anwalt: War es ein Mann oder eine Frau?"
  • "Anwalt: Waren sie anwesend, als das Bild von ihnen gemacht wurde?"
  • "Anwalt: Die Empfängnis des Kindes war also am 8. August? Zeugin: Ja. Anwalt: Und was haben sie zu dieser Zeit gemacht?"

Sämtliche Textpassagen in dieser Homepage auf allen Seiten gelten gleichermaßen für Damen und Herren.

 - ZURÜCK ZUR STARTSEITE -